Das neue EU-Lieferkettengesetz

Das neue EU-Lieferkettengesetz – was bedeutet das für Schweizer Unternehmen?

Am 26. Juli 2024 ist das EU-Lieferkettengesetz in Kraft getreten und die EU-Staaten müssen es nun innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umsetzen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wie es offiziell heisst, verpflichtet Unternehmen in EU-Staaten dazu, grundlegende Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherzustellen. Das gilt also nicht nur für die eigenen Produktions-, Weiterverarbeitungs- und Transportprozesse, sondern auch für die ihrer Lieferanten.

 

Was genau schützt das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz will die negativen Auswirkungen der Tätigkeiten europäischer Unternehmen auf Menschenrechte und Umwelt verhindern, beenden oder abmildern. Dazu gehören Kinderarbeit, Sklaverei, Umweltverschmutzung oder auch der Verlust biologischer Vielfalt. Zudem müssen die Unternehmen einen Übergangsplan vorlegen, wie sie ihr Geschäftsmodell an das Ziel der Erderwärmungsbegrenzung des Pariser Abkommens anpassen wollen. Unternehmen, die diese Vorschriften nicht einhalten, werden nicht nur durch Sanktionen abgestraft, sondern sind auch schadensersatzpflichtig.

 

Für welche Unternehmen gelten die neuen Regeln?

Das Gesetz nimmt Unternehmen ab 1000 Beschäftigten mit einem Jahresumsatz von 450 Millionen oder mehr in die Pflicht. Ursprünglich sollte das Gesetz bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit mindestens 150 Millionen Euro gelten. Aber auch Unternehmen, die ihren Hauptsitz nicht in einem der EU-Staaten haben, die aber die Umsatzschwelle innerhalb der EU erreichen, sind von dem Lieferkettengesetz betroffen.

 

Inwiefern sind Schweizer Unternehmen davon betroffen?

Da auch viele Schweizer Unternehmen Bestandteile von EU-Lieferketten sind, betrifft das Gesetz auch sie. Nationale Regulierungen wie die Unternehmensverantwortungsinitiative, die seit Januar 2022 in der Schweiz in Kraft ist, sind allerdings bereits an internationale Gesetzentwürfe angelehnt. Auch hier geht es um die Berichterstattungspflicht für Risiken für Umwelt, Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Allerdings gelten die Schweizer Regularien bislang nur für Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit ein tatsächliches Risiko für Kinderarbeit und die Nutzung von Konfliktmaterialien bedeutet, während die EU-Regeln für alle Unternehmen jeglicher Branchen gelten.

Klar ist, dass sich aufgrund der globalen sozialen und umwelttechnischen Herausforderungen sowie internationalen Abkommen zur Abmilderung der Folgen beispielsweise des Klimawandels alle wirtschaftlich Beteiligte früher oder später Gedanken darüber machen müssen, wie sie die entsprechenden Informationen entlang ihrer Lieferketten dokumentieren und bereitstellen können. Je früher hierfür die Weichen gestellt werden, desto grösser ist mittel- und langfristig der Wettbewerbsvorteil. Tatsächlich zeigen viele Studien, dass sowohl für Konsumenten als auch im B2B-Bereich Nachhaltigkeitsaspekte mehr und mehr zu wichtigen Kaufentscheidungskriterien werden, sodass die Frage, ob eine der vielen neuen Gesetze, Direktiven und Regularien einen betrifft oder nicht in der Grundsache hinfällig ist.

 

Von der physischen zur digitalen Lieferkette

Die notwendige Transparenz, um solch umfassende Produktinformationen über den Lebenszyklus der Produkte hinweg bereitstellen zu können, schafft nur ein tief vernetztes und flexibel erweiterbares Product Information Management. Die Anforderungen an die bereitgestellten Informationen werden weiterwachsen und einzelne Gesetzgebungen werden spezifische Antworten verlangen – die eingesetzten Softwarelösungen in den Unternehmen müssen daher flexibel genug sein, um entsprechende Anpassungen und Ergänzungen zuzulassen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist natürlich die unternehmensübergreifende digitale Lieferkette – Hersteller müssen nahtlos mit ihren Lieferanten und Handelspartner kommunizieren und zentrale Produktinformationen effizient austauschen können. Für viele Unternehmen bedeutet das heute noch der Austausch von Excel-Dateien oder manuelle Eingaben in Lieferantenportale. Die Digitalisierung und weitestgehende Automatisierung dieser Austausch- und Kommunikationsprozesse wird zunehmend wettbewerbskritisch.

Wenn auch Sie aktuell oder in naher Zukunft vor solchen Herausforderungen stehen, dann vereinbaren Sie gleich einen kostenlosen Beratungstermin mit unseren Digitalisierungsexperten!